Hauswirtschaftshelfer/Hauswirtschaftshelferin ist ein Beruf nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes. Das bedeutet, dieser Beruf orientiert sich an der Ausbildungsverordnung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin, ist aber in seinem Theorieanteil reduziert. Hauswirtschaftshelfer_innen arbeiten unter Anleitung und können nur in begrenztem Umfang eigenständig in ihrem Arbeitsbereich planen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet überwiegend in außerbetrieblichen Maßnahmen statt. Die Zwischenprüfung bei der IHK findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Nach der Zwischenprüfung haben die Auszubildenden die Wahl, ob sie im Schwerpunkt in der Küche, in der Reinigung, in der Textilpflege oder in der Betreuung eingesetzt werden. Die Abschlussprüfung findet am Ende des dritten Ausbildungsjahres ebenfalls bei der IHK statt.
Hauswirtschaftshelfer_innen haben die Möglichkeit, bei guten Leistungen die Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin anzuschließen.
Mit unserer Unterstützung sorgen Sie dafür, dass interessierte Jugendliche Hauswirtschaft auch als Möglichkeit für Jugendliche mit einer Lernbehinderung erleben